Autor: Jörn Langefeld
Do, 13. Januar 2011 16:48
Aktuelles aus der Landtagsfraktion
Papke: Verfassungsgericht will vorläufigen Verzicht der Landesregierung auf neue Schulden
(Düsseldorf, 12. Januar 2011) Der Verfassungsgerichthof hat die Landesregierung heute um eine verbindliche Erklärung bis zum 17. Januar, 12 Uhr, gebeten, ob sie bereit sei, von einer „auf das Nachtragshaushaltsgesetz 2010 gestützten Kreditaufnahme zur Deckung von Zuführungen an Rücklagen und Sondervermögen bis zur Entscheidung in der Hauptsache abzusehen“. Das Gericht gehe davon aus, dass bis zum Zeitpunkt dieser Erklärung keine entsprechende Kreditaufnahme erfolge. Der Verfassungsgerichtshof beabsichtige nach derzeitigem Beratungsstand, seine Entscheidung in der Hauptsache innerhalb der nächsten drei Monate zu treffen.
Dazu erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Gerhard Papke: „Der Verfassungsgerichtshof will offensichtlich verhindern, dass die rot-grüne Landesregierung vor einer Entscheidung des Gerichts über die Verfassungsklage von FDP und CDU vollendete Tatsachen schafft und Nordrhein-Westfalen möglicherweise rechtswidrig zusätzliche Milliardenschulden aufbürdet. Die FDP fordert die Landesregierung auf, dem Wunsch des Verfassungsgerichts umgehend und uneingeschränkt Folge zu leisten und auf die geplante Aufnahme neuer Milliardenschulden zu verzichten. Es muss sichergestellt werden, dass die Landesregierung die Entscheidung des Gerichts über die Verfassungsklage von FDP und CDU nicht von vornherein ins Leere laufen lässt.“